
Wohnen
Die Wohnung und im besonderen das persönliche Zimmer, ist das Daheim der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Wohnatmosphäre soll behaglich, wohnlich und gemütlich sein, was durch die Art des Zusammenlebens und die Wohnungseinrichtung unterstützt werden kann.
In einer Wohnung sind sechs Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause. Alle verfügen über ein Einzelzimmer. Die Wohngemeinschaften sind nach Alter, Geschlecht, Behinderungsgrad und -art durchmischt. Bei der Gruppenzusammensetzung werden die Interessen der einzelnen Persönlichkeiten so weit als möglich berücksichtigt.
Jede Bewohner und jeder Bewohner soll sich, unabhängig von der Behinderung, in der Wohngemeinschaft zu Hause fühlen. Dazu gehören das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Sicherheit und Geborgenheit, die in einer (Wohn-) Gemeinschaft erlebt werden kann und das Respektieren der persönlichen Sphäre.
Grundsätzlich hat jede Bewohnerin, jeder Bewohner Anrecht auf die seiner Bedarfslage entsprechenden Betreuung und Begleitung. Unter Betreuung verstehen wir: Umfangreiche Hilfen geben, Einsatz von Hilfsmitteln, Führen als Mittun, Handlungen für den Bewohner ausführen. Eine Begleitung kann sein: Ein Führen, Anleiten, Hilfen und Tipps geben, Unterstützen.
Im Tagesablauf wird zwischen Betreuung und Begleitung in der Gruppe und in Einzelsequenzen unterschieden:
Folgende Tätigkeiten werden vorwiegend der Gruppe zugeordnet: Haushaltführung, Ämtli, gemeinsame Essenszeiten, Mittagsruhe, Freizeitaktivitäten wie Ausflüge usw. (vgl. Freizeitkonzept).
Sequenzen mit einzelnen Bewohnern werden folgende hauptsächlichen Tätigkeiten zugeordnet: Bildung, medizinische Versorgung, Einkaufen persönlicher Utensilien, Gestaltung des Zimmers, Einführung in Arbeiten/Tätigkeiten im Haushalt, Vermittlung von Tagesrhythmus und Tagesablauf u.a.
(Aus dem Wohnungskonzept)







